Podologie / medizinische Fußpflege

 

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden unseres Gutscheinshops,
bitte beachten Sie folgenden Hinweis:

Sie befinden sich gerade in einer Gutscheinkategorie für medizinische Leistungen. In den genannten Gutscheinpreisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19% enthalten. Dies gilt auch dann, wenn solche medizinischen Leistungen gegebenenfalls mit einer Heilmittelverordnung von der gesetzlichen Mehrwertsteuer befreit wären.


Der Gutschein für eine podologische Behandlung ist ausschließlich als Einzweck-Gutschein mit gesetzlicher Mehrwertsteuer erwerbbar. Ein solcher Gutschein ist nicht bei Einlösung auf eine Heilmittelverordnung anrechenbar, auch wenn der/die Beschenkte eventuell bei uns Patient/in ist und eine Heilmittelverordnung für ihre/seine regelmäßigen Behandlungen hinterlegt hat.


Im Zweifelsfall empfehlen wir einen Geldwertgutschein (Mehrzweck-Gutschein) zu verschenken. Dieser ist wie Bargeld anzusehen und auch für medizinisch Leistungen, wie die Podologie, mit einer eventuell hinterlegten Heilmittelverordnung bei uns anrechenbar.