Podologie / medizinische Fußpflege

 

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden unseres Gutscheinshops,
bitte beachten Sie folgenden Hinweis:

Sie befinden sich gerade in einer Gutscheinkategorie für medizinische Leistungen. In den genannten Gutscheinpreisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19% enthalten, auch dann, wenn solche medizinischen Leistungen gegebenenfalls mit einer Heilmittelverordnung von der gesetzlichen Mehrwertsteuer befreit wären.


Da jedoch zum Zeitpunkt des Gutscheinkaufs keine Heilmittelverordnung der/des Beschenkten vorliegt, können Sie ausschließlich in dieser Kategorie diese Einzweck-Gutscheine mit gesetzlicher Mehrwertsteuer erwerben. Diese Gutscheine sind nicht bei Einlösung auf eine Heilmittelverordnung anrechenbar, auch wenn der/die Beschenkte eventuell bei uns Patient/in ist und eine Heilmittelverordnung für ihre/seine regelmäßigen Behandlungen hinterlegt hat.


Im Zweifelsfall empfehlen wir einen Geldwertgutschein (Mehrzweck-Gutschein). Dieser ist wie Bargeld anzusehen und auch für medizinisch Leistungen, wie die Podologie, mit einer eventuell hinterlegten Heilmittelverordnung anrechenbar.